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Flugregelungen und weitere Gepäckinformationen


USA Flüge: Achtung bei Lithium-Ionen-Ersatzakkus


02.01.2008
Hinweis
für Reisen in die USA: Lithium-Ionen-Ersatzakkus dürfen in den USA nur noch ins Handgepäck
Die US-Flugsicherheitsaufsicht (FAA) hat die Regeln für Fluggepäck verschärft: Lose Lithium-Ionen-Ersatzakkus (wie sie z.B. für Laptops, Mobiltelefonen oder Fotoapparaten verwendet werden) dürfen nicht mehr ins Fluggepäck. Die FAA begründet die Einschränkung mit der Gefahr, dass sich lose Batterien unter bestimmten Bedingungen überhitzen und sich selbst entzünden könnten. Erlaubt sind jedoch bis zu zwei Ersatzakkus im Handgepäck, die einen Lithium-Gehalt von unter acht Gramm haben. Sie müssen in wieder verschließbaren Plastikbeuteln oder in der Originalverpackung aufbewahrt werden. Weiterhin erlaubt ist die Mitnahme, wenn sich die Batterien in elektronischen Geräten befinden.



Handgepäck


20.04.2007
EU verschiebt Einführung weiterer Sicherheitsmaßnahmen zur Handgepäckregelung
Ursprünglich sollte die von der EU festgelegte Handgepäckregelung, dessen Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm nicht überschreiten soll, ab dem 6. Mai 2007 in Kraft treten. Die Einführung dieser Regelung wurde jedoch verschoben. Derzeit wird von der Europäische Civil Aviation Conference (ECAC) die Sicherheit durch die eingeschränkte Gepäckgröße eingeschätzt und das Ergebnis soll erst Dezember 2007 vorliegen.

Die meisten Fluggesellschaften legen die Maße des Handgepäcks jedoch selbst fest. Bei Lufthansa, Air Berlin, Condor, LTU und Alitalia beträgt derzeit das Höchstmaß 55 cm x 40 cm x 20 cm. Das Gewicht des Handgepäcks wird ebenfalls von den Airlines festgelegt. Es ist daher ratsam, sich vor dem Reiseantritt über die aktuellen Gepäckregeln zu informieren.


03.11.2007
Handgepäck und Flüssigkeiten
Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab europäischen Flughäfen dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden.

Dazu gehören auch alle Inlandsflüge. Flüssige und gelartige Produkte wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte „Zipper”) mit max. 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden
  • Je ein Beutel pro Person

Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
Plastikbeutel Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden.

Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA. Duty-free-Artikel dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie

  • an Flughäfen in der EU oder
  • an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft* erworben wurden und
  • in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (gilt nicht für Codeshareflüge.)
Bitte informieren Sie sich unmittelbar vor Abflug über die aktuellen Bestimmungen bei Ihrer Fluggesellschaft und berücksichtigen Sie diese gesetzlichen Auflagen bereits bei der Reiseplanung. Wir empfehlen, das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Pünktlichkeit Ihres Fluges. 

Vtours wünscht Ihnen eine angenehme Reise.

* Waren, die an Bord eines in der EU registrierten Flugzeugs gekauft werden, können im versiegelten Beutel auf dem Anschlussflug ab einem europäischen Flughafen im Handgepäck transportiert werden.